Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Pressart GmbH ("Pressart") sowie den Benutzern der von Pressart unter der URL www.ausflugsziele-schweiz.ch betriebenen Plattform ("Plattform").
Die Plattform wird unter der Bedingung angeboten, dass sich der Benutzer den nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen ohne Änderung unterwirft und durch die Benutzung der Website erklärt der Benutzer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.
Für die Nutzung der Plattform sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen Pressart und den Benutzern gelten die AGB in der bei Aufruf der Plattform aktuell abrufbaren und gültigen Fassung.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Pressart.
2. Spezielle Nutzungsbedingungen
Pressart bietet über die Plattform Dienstleistungen an, die zusätzlich zu diesen AGB speziellen Nutzungsbedingungen unterliegen können. Diese werden auf der entsprechenden Page, auf der die Dienstleistung angeboten wird, angegeben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den speziellen Nutzungsbedingungen und diesen AGB, haben erstere als Spezialbestimmungen Vorrang.
3. Verfügbarkeit der Plattform
Der Benutzer anerkennt, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht zu realisieren ist. Pressart bemüht sich jedoch, die Plattform möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Pressart liegen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform führen.
4. Links zu Websites von Dritten
Die Plattform kann mittels Links auf Websites verweisen, die von Dritten betrieben und unterhalten werden. Pressart kontrolliert zwar die mittels Link aufgeschaltete Page, nicht jedoch die gesamte Website und ist dementsprechend nicht verantwortlich für den Inhalt von verlinkten Websites Dritter.
5. Haftung
Pressart schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Pressart und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Pressart haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
6. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Plattform sowie deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von Pressart oder wurden von Dritten an Pressart lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich Pressart bzw. den Lizenzgebern von Pressart zu. Diese Inhalte dürfen von den Benutzern nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von Pressart im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
7. Wettbewerbe
Pressart kann über die Plattform Benutzer zur Teilnahme an Wettbewerben einladen. Die Gewinner eines Wettbewerbs werden von Pressart über die im Rahmen der Teilnahme kommunizierten Kontaktinformationen (in der Regel E-Mail) benachrichtigt.
Liegen bei Online-Wettbewerben wie Ratings, Duellen, Quiz-Spielen u.a. Indizien für Manipulationen vor, behält sich Pressart zwecks Gewährleistung fairer Wettbewerbsteilnahmen vor, die betreffenden Teilnehmer zu disqualifizieren, Punktestände anzupassen oder einen Wettbewerb auch vorzeitig zu beenden.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb gibt der Benutzer Pressart das Recht, ihm an die eingetragene Mail-Adresse periodisch einen Newsletter zuzusenden. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.
8. Datenschutz
Pressart verpflichtet sich, in Bezug auf die von Pressart im Rahmen der Nutzung der Plattform erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die <Datenschutzerklärung> von Pressart.
9. Änderungen der AGB und des Angebots von Pressart
Änderungen dieser AGB sowie des Angebots von Pressart kann Pressart jederzeit und nach freiem Ermessen vornehmen.
10.Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Pressart, soweit das Gesetz keine anderen zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
AGB - Pressart GmbH – ausflugsziele-schweiz.ch – 26.06.2017
Insertionsbedingungen Pressart GmbH
1. Geltungsbereich
Pressart GmbH ist Betreiberin der Plattformen ausflugsziele-schweiz.ch, kmuregister.ch, stellenindex.ch, hochzeitspezial.ch sowie wellness-ziele.ch (nachfolgend Pressart-Plattformen). Die nachfolgenden Insertionsbedingungen regeln zusätzlich zu den die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Pressart GmbH ("Pressart") für Werbeaufträge für die Pressart-Plattformen. Abweichende oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
Die Inserenten anerkennen die Gültigkeit der AGB und dieser Insertionsbedingungen auf das Vertragsverhältnis zwischen Pressart und dem Inserenten und verpflichten sich zur Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen.
2. Erteilung von Werbeaufträgen
Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Inserenten über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den Pressart-Plattformen. Als integrierende Vertragsbestandteile dieser Insertionsbedingungen gelten die von Pressart online publizierten oder sonst wie in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilten Bedingungen, welche die für die einzelnen Pressart-Plattformen geltenden Rechte und Pflichten der Parteien, die zur Verfügung stehenden Werbegefässe sowie Ablauf, Inhalt, Preis und Abwicklung der Werbeaufträge näher spezifizieren. Integrierter Vertragsbestandteil bildet insbesondere der Tarif der jeweils gebuchten Pressart-Plattform.
Aufgabe, Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen, wobei im Rahmen dieser Insertionsbedingungen bereits Fax oder E-Mail an die Verkaufsabteilung von Pressart jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch Pressart und die anschliessende Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars oder die telefonische Bestätigung des Auftrags durch den Inserenten. Für die wiederholte Aufschaltung von Inseraten gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die auf den Pressart-Plattformen publiziert sind.
Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Für Fehler in der Übermittlung der Werbeaufträge übernimmt der Pressart keine Haftung.
3. Inhalte von Werbemitteln
Der Inserent zeichnet für den Inhalt der Werbung verantwortlich und Pressart trifft keine Pflicht zur Kontrolle des Inhalts auf Einhaltung geltender Gesetze oder anderer Vorgaben. Inserenten sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Inserenten stellen Pressart, deren Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Gewährleistung durch den Inserenten stehen. Werden Pressart, deren Organe oder Hilfspersonen gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
Pressart behält sich das jederzeitige Recht vor, Änderungen der Werbemittel zu verlangen oder Werbemittel bzw. Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren.
Politische Werbung, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. Beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Werbemittel zu platzieren.
Die Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen kann bei der Aufgabe von Werbemitteln nicht zur Bedingung gemacht werden.
4. Gestaltung, Platzierung und Lieferung von Werbemitteln
Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Pressart behält sich die die Verschiebung von Werbeaufträgen, ohne Rückfrage beim Inserenten, aus technischen Gründen ausdrücklich vor. Kann eine bestätigte Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert.
Das Nichterscheinen eines Werbemittels, die Platzierung an einer anderen Stelle oder an einem anderen Datum sowie eine verspätete Aufschaltung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.
Vorgaben bezüglich Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden.
Werbemittel müssen von den Lesern deutlich als solche erkannt und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Pressart behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift wie «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Pressart wendet die neue deutsche Rechtschreibung an. Von Pressart bearbeitete Publireportagen werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen übernimmt Pressart keine Verantwortung.
Die Anlieferung der Werbemittel muss spätestens bis zum im Auftrag genannten Zeitpunkt erfolgen, andernfalls eine termingerechte Aufschaltung nicht erfolgen kann.
5. Benutzerkonto
Inserenten können ein Benutzerkonto einrichten. Die Log-in Daten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter angemessen zu schützen. Inserenten sind für jede Nutzung ihres Benutzerkontos verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte.
6. Haftung von Pressart
Pressart bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und bemüht sich, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu beheben.
Dem Inserent ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu garantieren. Pressart gewährleistet entsprechend keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit.
Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung Pressart wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen von Pressart ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für den betreffenden Werbeauftrag geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung von Werbemitteln. Pressart haftet insbesondere nicht, wenn Mängel: bloss unwesentlich sind, z.B. weder Sinn noch die Werbewirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigen; durch Störungen der Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) verursacht werden; durch Verwendung einer nicht geeigneten Software/Hardware des Lesers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder dem Pressart durch Rechner- oder Softwareausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall hervorgerufen werden. Ist ein Ausfall durch den Ad-Server verursacht und erstreckt er sich über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird Pressart versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder den Insertionszeitraum zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten entspricht. Hat der Ausfall des Ad-Servers keinen Einfluss auf die Ad-Impressions, werden diese also dennoch erreicht, so erfolgt keine Nachlieferung bzw. Verlängerung. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb des ursprünglich gebuchten bzw. verlängerten Insertionszeitraums, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Insbesondere für Werbemittel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Publikationsvorlagen (zu feine Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen, die durch die technischen Gegebenheiten des Publikationsverfahrens bedingt sind (z.B. Abweichungen in der Farbgebung), kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Publikationsvorlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden.
7. Mängelrüge
Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Aufschaltung des Werbemittels, bei welcher die Prüfung auf Mängel durchgeführt werden muss, und endet spätestens nach Aufschaltung von 20% der gebuchten Medialeistung. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Auftrags als genehmigt. Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.
8. Offerten auf Chiffreinsearte
Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich Pressart das stichprobenweise Öffnen der Briefe bzw. E-Mails vor.
Pressart empfiehlt dringend, keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle eines klageweisen Vorgehens eines Bewerbers vom Gericht oder der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten kann Pressart keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden.
9. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
Bei Zahlungsverzug werden ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.00 sowie 5% Verzugszins in Rechnung gestellt.
Pressart behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen und der Inserent erteilt Pressart mit Erteilung des Auftrags die Erlaubnis, eine solche Bonitätsabfrage durchzuführen bzw. bei Dritten durchführen zu lassen.
10. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen.
Pressart ist berechtigt, diese Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch auf laufende Werbeaufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, bei Änderungen der Preise innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf Rückvergütung der bis zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht bezogenen Medialeistungen und den Rabatt, der gemäss Rabattskala den effektiv bezogenen Medialeistungen entspricht.
Pressart bleibt frei, jederzeit insbesondere die zur Buchung zur Verfügung gestellten Werbegefässe zu ändern oder Werbegefässe ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werden bereits gebuchte Werbegefässe während der vorgesehenen Insertionsdauer durch Pressart wesentlich geändert oder eingestellt, erhält der Inserent für die bei Inkraftsetzung der neuen Regelung noch nicht bezogenen Medialeistungen eine Gutschrift, die er unmittelbar für die Buchung der geänderten oder übrigen Werbegefässe derselben Pressart-Plattform verwenden kann.
Insertionsbedingungen – Pressart GmbH – Version 01 – 26.06.2017
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Pressart GmbH
für die Kommunikation über die iMATRIX Plattform
1. Benutzerkonto
Die Registrierung für ein Benutzerkonto zur Kommunikation mit Pressart GmbH erfolgt über die iMATRIX Plattform. Dafür braucht der Nutzer sein E-Mail-Konto und gegebenenfalls sein Mobiltelefon, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen zu können.
Der Benutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und anderen Nutzungshandlungen jederzeit vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen, alle Angaben in seinem Benutzerkonto aktuell zu halten und Fehler umgehend zu berichtigen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Anmeldung, handlungsfähig zu sein bzw. mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu handeln.
Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse ist der Benutzer registriert und das Benutzerkonto angelegt.
2. Rechte und Pflichten des Benutzers
2.1. Authentifizierungsmittel
Damit Dritte keinen Zugang zum Benutzerkonto des Benutzers erhalten, ist der Benutzer für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsmittel (z.B. Benutzername, Passwort, Code, Mobiltelefon, etc.) verantwortlich. Insbesondere dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden. Gewährt der Benutzer Dritten dennoch den Zugang zu seinem Konto, hat er sich deren Handlungen als eigene anzurechnen.
Nach erfolgreicher Authentifizierung bleibt der Benutzer auf seinem iMATRIX-Konto angemeldet, bis er sich wieder manuell abmeldet oder er vom Onlinedienst nach längerer Inaktivität automatisch abgemeldet wird.
Dem Benutzer steht auf der iMATRIX Plattform eine digitale Signatur zur Kommunikation mit Pressart GmbH zur Verfügung. Der Benutzer anerkennt durch die Nutzung der digitalen Signatur die Rechtswirkungen analog einer eigenhändigen Unterschrift.
2.2. Eigene Systeme
Der Benutzer ist für den Internetzugang und die notwendigen Hard- und/oder Softwarekomponenten (inkl. Konfiguration) selbst verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass seine Systeme ausreichend gegenüber Schadsoftware (Viren, Malware, etc.) und fremden Zugriff geschützt sind.
Der Benutzer sorgt dafür, dass die verwendeten Anlagen und Geräte, die für die Nutzung des Logins und der über die iMATRIX Plattform zugänglichen Onlinedienste eingesetzt werden, vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulationen geschützt sind.
2.3. Meldepflicht
Hat der Benutzer Grund zur Annahme, dass ein Dritter die Authentifizierungsmerkmale kennt oder Zugriff auf das Benutzerkonto oder auf über die iMATRIX Plattform zugängliche Onlinedienste hat, ist er verpflichtet, dies unverzüglich Pressart GmbH zu melden. Zudem hat er unverzüglich das Passwort zu ändern.
2.4. Erfüllungsort und Zugang von Mitteilungen
Als Erfüllungsort für die elekronische Zustellung von Korrespondenz, Rechnungen etc. gilt der elektronische Briefkasten des Benutzers innerhalb der iMATRIX Plattform. Pressart GmbH ist jedoch berechtigt, die Korrespondenz ohne Grundangabe jederzeit auch auf anderen Kanälen (bswp. in Papierform oder per E-Mail) zuzustellen.
Die elektronischen Mitteilungen von Pressart GmbH, welche über die iMATRIX Plattform erfolgen, gelten an dem Tag als ordnungsgemäss zugegangen, an dem diese wie iMATRIX Plattform zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Zugang der einzelnen Mitteilung beginnt die jeweilige Frist, insbesondere Reklamations- und Zahlungsfristen zu laufen.
3. Rechte und Pflichten von Pressart GmbH
3.1. Sicherheit
Pressart GmbH schützt ihre Infrastruktur und die Daten des Benutzers durch geeignete Massnahmen und behandelt die anvertrauten Daten streng vertraulich. Die für iMATRIX relevante Infrastruktur (z.B. Architektur, Netzwerk, Systeme) und Prozesse werden regelmässig sowohl intern als auch extern überprüft; allfällige Defizite werden zeitnah behoben.
3.2. Verfügbarkeit
Pressart GmbH setzt sich für eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Dienstleistungen über die iMATRIX Plattform ein. Pressart GmbH übernimmt jedoch keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienste bzw. Dienstleistungen und übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder das störungsfreie Funktionieren der iMATRIX Plattform. Ebenso wenig kann Pressart GmbH eine ubeschränkte Betriebsbereitschaft des Internets und die Übermittlung von Daten innert nützlicher Frist über E-Mail, SMS etc. gewährleisten.
Unterbrüche zur Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsfenstern, Einführung neuer Technologien etc. wird Pressart GmbH möglichst kurzhalten und wenn immer möglich in eine verkehrsarme Zeit legen.
3.3. Aufzeichnung und Aufbewahrung von Belegen
Der Benutzer ist im Rahmen allfälliger gesetzlicher Vorschriften insbesondere für den Inhalt, die Aufzeichnung und Aufbewahrung der elektronischen Belege selbst verantwortlich. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass der einzelne Beleg dem Benutzer in seinem elektronischen Briefkasten auf der iMATRIX Plattform jeweils während 720 Tagen seit dessen Zugang zur Verfügung gestellt wird und nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verfügbar ist.
3.4. Wechsel zur analogen Korrespondenz
Der Kunde kann Pressart GmbH jederzeit beauftragen, die Belege ausschliesslich in Papierform zuzustellen. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die bereits über die iMATRIX Plattform zugestellten Belege als zugestellt gelten. Die Bestellung zusätzlicher Belege in Papierform oder elektronisch ist kostenpflichtig. Pressart GmbH ist berechtigt, allfällige vom Benutzer bestellten Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
3.5. Zugangssperre
Pressart GmbH ist berechtigt, den Zugang des Benutzers zur iMATRIX Plattform ohne Ankündigung und ohne Kostenfolgen zu sperren, sofern der Benutzer gegen die vorliegenden AGB verstösst, ein Verdacht auf Missbrauch besteht oder die Sicherheit des Systems gefährdet ist oder sein könnte. Für die Entsperrung kann sich der Benutzer an Pressart GmbH wenden und hat sich zu identifizieren. Pressart GmbH kann weitere Massnahmen zur Vermeidung von Missbrauch treffen.
3.6 Beizug Dritter
Der Benutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Pressart GmbH zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte beiziehen darf und dass dabei Inhaberdaten des Benutzers, soweit zur Leistungserbringung und -verbesserung erforderlich, weitergegeben werden können. Der Dritte darf die Inhaberdaten des Benutzers ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung von Pressart GmbH bearbeiten.
4. Geistiges Eigentum
Die Auflösung des Vertrags mit Pressart GmbH führt zum gleichzeitigen Wegfall der Nutzungsberechtigung für das Benutzerkonto und Funktionen auf der iMATRIX Plattform. Der Benutzer bevollmächtigt hiermit Pressart GmbH, die Löschung seines Benutzungskontos auf der iMATRIX Plattform vorzunehmen bzw. zu verlangen.
Luzern, 02. Januar 2020